Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.01.2024


  1. DJ-804 tritt im gegenseitigen Einvernehmen beim Veranstalter auf. Diese AGB regeln die gemeinsame Zusammenarbeit.

  2. DJ-804 stellt eine Beschallungsanlage, Tonträger und eine Lichtanlage nach Absprache zur Verfügung, sofern keine vorhandene Anlage genutzt werden kann. Der Preis für die bereitgestellte Technik gilt als Mietpreis für die Dauer der Veranstaltung.

  3. Der Veranstalter verpflichtet sich, das Honorar unmittelbar vor/nach der Veranstaltung in bar (keine Schecks) auszuzahlen oder es bis spätestens 5 Werktage nach Veranstaltungstag auf das von DJ-804 genannte Konto zu überweisen. Andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert. Skonto wird nicht gewährt.

  4. Wird auf Wunsch des Veranstalters die Veranstaltung verlängert, ist evtl. zusätzliche Gage gemäß Vereinbarung zu zahlen.

  5. Das Honorargeheimnis ist zu wahren.

  6. Private Feiern, wie Hochzeiten und Geburtstage, sind nicht GEMA-pflichtig. Öffentliche Veranstaltungen, Betriebsfeste und Vereinsfeiern sind GEMA-pflichtig. Alle GEMA-Gebühren werden vom Veranstalter bzw. Auftraggeber getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Informieren Sie sich unter www.gema.de .

  7. Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.

  8. Der Veranstalter wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei der Veranstaltung auch MP3-Titel (DJ-Software: Virtual DJ professionell, Hardware: Laptop/PC) zum Einsatz kommen. Eine entsprechende Beachtung bezüglich der GEMA-Meldung obliegt dem Veranstalter.

  9. Der Veranstalter haftet für Schäden an der Diskjockey-Ausrüstung (Musikanlage, Lichtanlage, Tonträger u.a.), die durch ihn oder durch Besucher seiner Veranstaltung entstehen.

  10. DJ-804 ist berechtigt, im Falle eines verbalen oder tätlichen Angriffes gegen ihn oder andere Gäste der Veranstaltung, die Veranstaltung bei vollem Honorarausgleich nach eigenem Ermessen zu beenden.

  11. Für den Fall, dass DJ-804 wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die er nicht zu verantworten hat, nicht auftreten kann, wird er - jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu finden. Unter diesen Voraussetzungen entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag.

  12. Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter bzw. Auftraggeber werden Ausfallkosten abhängig vom vereinbarten Gesamtbetrag wie folgt berechnet. (Ein individueller Nachweis der Ausfallkosten ist ebenfalls möglich.)

           pauschaler Schadenersatz:

    • Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 EUR pauschal
    • Rücktritt 59 bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 20%
    • Rücktritt 29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 40%
    • Rücktritt 13 bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 60%
    • Rücktritt weniger als 6 Tage vor der Veranstaltung: 80%
    • Rücktritt am Veranstaltungstag: 100%
    • Rücktritt aufgrund eines Corona (Covid-19) bedingten Veranstaltungsverbotes: 50 EUR pauschal

  13. DJ-804 hat den allgemeinen behördlichen Hinweisen des Veranstalters Folge zu leisten. Ansonsten ist er in der Gestaltung des Programms, auch Dritten gegenüber, frei.

  14. DJ-804 beginnt ca. 1-2 Stunden (je nach Aufwand und Größe der Anlage) vor Beginn der Veranstaltung mit dem Aufbau und der Soundeinstellung der Anlage.

  15. DJ-804 benötigt für den sicheren Betrieb der Anlage zwei Steckdosen (230V/16A) in unmittelbarer Nähe seines Aufstellplatzes. Im Idealfall max. 5m Zuleitung und zwei getrennte Stromkreise mit je 16A Absicherung. Bei Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen ist in der Regel ein Stromkreis ausreichend.

  16. Der Veranstalter trägt Sorge für eine ungehinderte Zufahrt des Transportfahrzeuges sowie einen rollbaren Zugang zur Bühne für Technik und Geräte. Bei mehr als "3 Stufen" behält sich DJ-804 eine zusätzliche Transportkostenentschädigung vor. Außerdem behält sich DJ-804 ebenfalls eine zusätzliche Aufwandsentschädigung vor, sofern der Rollweg zwischen Fahrzeug und Aufbauplatz mehr als 20m beträgt bzw. der Rollweg nicht befestigt ist.

  17. Bei Veranstaltungen im Freien (Terrasse, Garten, Sportplatz, Straße o.ä.) stellt der Veranstalter für DJ-804 kostenfrei einen gegen Wind, Regen und Sonne absolut geschützten Unterstellplatz bzw. Überdachung für den kompletten Aufbau bereit.

  18. Die inhaltliche Gestaltung des Programmes bestimmt der zuständige DJ/Entertainer/Künstler, unter Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers und seiner Gäste, im Rahmen seiner Möglichkeiten und Einschätzung zur Gestaltung der gesamten Veranstaltung sowie des vorhandenen Tonträgerrepertoirs.

  19. Als Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Potsdam vereinbart.

  20. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht zum Vertrag wird gewährt.

  21. Die Informationen zum aktuellen Datenschutz sind auf der Webseite www.DJ-804.de hinterlegt.

  22. Für die Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Rechnungslegung und damit verbundene Buchhaltung wird die Software lexoffice von lexware verwendet.

Download als PDF